Änderung: Kälte-Klima-Richtlinie
Seit diesem Jahr gilt die neue Kälte-Klima-Richtlinie. Mit dieser Richtlinie fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen.
Förderungen im Rahmen der neuen Kälte-Klima-Richtlinie
Die geförderten Anlagen verbrauchen deutlich weniger Energie, wodurch der CO2-Ausstoß enorm verringert wird. Deshalb ist das Programm Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative und soll Deutschland zum Erreichen seiner Klimaschutzziele verhelfen.
Es gibt die Basis- und die Bonusförderung. Die Basisförderung ist bei der Neuerrichtung von Anlagen, der Vollsanierung und nun auch der Teilsanierung von Anlagen möglich.
Konkret förderungsfähig sind im Rahmen der Basisförderung Klimaschutz-Maßnahmen an:
- Kompressions-Kälte- oder Kompressions-Klimaanlagen (inkl. Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme)
- Sorptionskälte- oder -klimaanlagen
Wenn Sie zusätzlich eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gesamtsystems erreichten möchten, können Sie außerdem eine Bonusförderung beantragen. Dafür werden berücksichtigt:
- Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
- Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
- Kältespeicher mit Wärmeübertrager
- Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und ggf. zusätzlichem Wärmeübertrager
Eine Förderung in Anspruch nehmen, können Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Dazu sollten sie einfach einen Förderungsantrag stellen – unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.
Bei Fragen rund um Klimatechnik und deren Finanzierung wenden Sie sich vertrauensvoll an Frank Grasse.